TVSH-Dan-Prüfung Dezember 2022

Liebe Sportfreunde, 

anliegend erhalten Sie folgende Ausschreibung:

  

TVSH- & TUH-Landes-Dan-Prüfung zum 1. bis 3. Dan

Sonntag, 11.12.2022

in Norderstedt

 

  • Prüfer:

Mathias Grün, TVSH-Prüfungsreferent

Stephan Lorenzen, TUH-Prüfungsreferent

Andre Neumann

  • Teilnehmer:

Dan-Anwärter/Innen zum 1. bis 3. Dan

  • Anmeldungen:

ausschließlich über die DTU-Verwaltungsdatenbank:

https://www.dtu-datenbank.de/publicregistration/selectevent

http://dan.tv-sh.de

  • Meldeschluss:

26.11.2022 (verbindlich!)

  • Kosten:

Prüfungsgebühr: 50,00 € pro Teilnehmer

Urkundengebühr: 65,00 € pro Teilnehmer (DTU-Urkunde)

 

Über eine Veröffentlichung der Ausschreibung in Ihrem Verein und zahlreiche Teilnehmer freuen wir uns!

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den TVSH-Prüfungsreferenten Mathias Grün gruen@tvsh-mail.de.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Andreas Rahn

TVSH

Ihr TVSH-Team

 

Taekwondo-Verband Schleswig-Holstein e.V.
– Info –

 

Phone:

+49 40 251 78 345

Mobile:

+49 171 75 44 670

E-Mail:

webmaster@tvsh-mail.de‘;; return false;“ target=“_blank“>info@tvsh-mail.de

Web:

www.tv-sh.de

Facebook:

www.facebook.com/tvsh.ev

TVSH-Dan-Vorbereitungslehrgang II-2022

Liebe Sportfreunde,

anliegend erhalten Sie folgende Ausschreibung:

  

TVSH- & TUH-Dan-Vorbereitungslehrgang II

Sonntag, 30.10.2022

in Norderstedt

 

  • Teilnehmer:

alle Dan-Anwärter/Innen ab 2. Kup

  • Themen:

Feedback zum aktuellen Stand der persönlichen Vorbereitung

Klärung von Fragen zu Anforderungen und zum Prüfungsprogramm

  • Referenten:

Mathias Grün, TVSH-Prüfungsreferent, 8. Dan

Ggf. weitere Prüfer der Landesdanprüfung

  • Anmeldungen:

nicht erforderlich

  • Kosten:

Dan Anwärter/Innen: 10,00 €

Partner: kostenlos

Über eine Veröffentlichung der Ausschreibung in Ihrem Verein und zahlreiche Teilnehmer freuen wir uns!

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den TVSH-Prüfungsreferenten Mathias Grün gruen@tvsh-mail.de.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Andreas Rahn

TVSH

Ihr TVSH-Team

 

Taekwondo-Verband Schleswig-Holstein e.V.
– Info –

 

Phone:

+49 40 251 78 345

Mobile:

+49 171 75 44 670

E-Mail:

info@tvsh-mail.de

Web:

www.tv-sh.de

Facebook:

www.facebook.com/tvsh.ev

Tag des Sports 2022

Hallo zusammen,
am 4. September ist in Schleswig-Holstein der Tag des Sports. Auch wir von CHUNG MU sind dabei und veranstalten an diesem Tag ein öffentliches Training/Lehrgang in der Sporthalle des EBS, Zum Krückaupark 7 , Elmshorn. Es würde mich freuen wenn ihr euch diesen Tag freihaltet und aktiv dabei seid.
Sehr gerne bzw. unbedingt  bringt ihr auch Freunde, Bekannte, Familienmitglieder oder sonstige am TKD Interessierte  mit zur Halle, zuerst zum Schauen und dann zum Mitmachen. Die Ausschreibung findet ihr im Anhang, dürft ihr gerne auch weiterleiten.
Für Fragen kommt gerne auf mich zu.
Sportliche Grüße
Wolfgang Thormählen
1. Vors. CHUNG MU Elmshorn

Osterlehrgang

Liebe Sportsfreunde,
hier eine Einladung zum Osterlehrgang in Hamburg. Wer daran teilnehmen möchte bitte kurze Rückmeldung zu mir. Vielen Dank.
Wolfgang Thormählen
——– Ursprüngliche Nachricht ——–
Datum: 30.03.22 15:17 (GMT+01:00)
Betreff: Osterlehrgang

Lieber Wolfgang,

zu Ostern wollen wir es mal wieder versuchen und ein „come together“ Lehrgang für alle anbieten.

Für die Erwachsenen und für die Kinder haben wir ein großes Angebot vorbereitet.

Alles Weitere findest du auf der beigefügten Ausschreibung. Würde mich über ein Wiedersehen sehr, sehr freuen.

Bis hoffentlich  bald und liebe Grüße wünscht

Oktay

Information zur Corona-Landesverordnung – gültig seit 19.03.2022

An die

Mitglieder des Beirates im

Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)

sowie die im LSV organisierten Sportvereine

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 19. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 2. April 2022!

 

Sportausübung Innenraum/indoor

 

Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.

 

Hygienekonzept

 

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

 

Registrierung mit Corona-Warn-App möglich

 

Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.

 

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen

 

Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.

 

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

 

Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten.

 

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume

 

Keine Einschränkungen

 

Gastronomie / Vereinsgaststätten

 

Die G-Regelungen als auch die Maskenpflicht entfallen.

 

 

Wichtige Links:

 

Aktuelle Landesverordnung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220318_Corona_BekaempfungsVO.html

 

Aktuelle Pressemitteilung des Landes:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2022/Corona/220318_neue_VO_verabschiedet.html

 

FAQ-Seite Land:

FAQ-Seite der Landesregierung

 

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Niggemann       Diana Meyer

 

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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel

Tel. 0431 / 6486-0

E-Mail: corona@lsv-sh.de

Internet: www.lsv-sh.de

Information zur Corona-Landesverordnung – gültig ab 3.03.2022

An die

Mitglieder des Beirates im

Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)

sowie die im LSV organisierten Sportvereine

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 1. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 19. März 2022!

Die wesentlichen Änderungen für den Sport kurz zusammengefasst:

·      Keine Personenbegrenzungen mehr bei Sportwettbewerben

 

·      Generell gilt beim Sport in Innenräumen wieder die 3G-Regel

Sportausübung Innenraum/indoor

 

Es dürfen folgende Personen als Teilnehmende eingelassen werden (3G-Regelung):

·    Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2,4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.

·    Kinder bis zur Einschulung,

·    Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Sportwettbewerbe

Die Personenbegrenzung bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume entfällt.

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

·    Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.

·    Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist.

·    Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.

Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis

§ 4 Absatz 4 Satz 1 regelt, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Nachweise der Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden muss, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

Registrierung mit Corona-Warn-App möglich

Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen

Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

Bei Veranstaltungen mit (gleichzeitig) bis zu 500 Teilnehmenden gilt 3G (geimpft/ genesen/getestet). Bei höchstens 100 zeitgleich anwesenden Personen, die sich passiv verhalten und feste Sitz- oder Stehplätze haben, entfällt auch die Maskenpflicht.

Bei mehr als 500 Teilnehmenden gilt 2G (geimpft/genesen). Es sind feste Sitz- oder Stehplätze erforderlich, die zudem gleichmäßig verteilt sein müssen. Die Kapazität nach Abzug der ersten 500 darf maximal zu 60 Prozent ausgelastet sein. Insgesamt sind innerhalb geschlossener Räume nicht mehr als 6.000 Teilnehmende zugelassen. Es gilt Maskenpflicht.

Beispiel: Eine Halle bietet 5.500 Sitzplätze. 60 Prozent der über die 500 Personen hinausgehenden 5.000 Plätze = 3.000. Es dürfen 500 + 3.000 Personen, also insgesamt 3.500 teilnehmen.

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume

Bei bis zu 500 Teilnehmenden gibt es keine Vorgaben.

Bei mehr als 500 Teilnehmenden gilt 2G. Die Kapazität darf nach Abzug der ersten 500 maximal zu 75 Prozent ausgelastet sein bei gleichmäßiger Verteilung. Insgesamt dürfen grundsätzlich nicht mehr als 25.000 Teilnehmende zeitgleich anwesend sein. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dieser Obergrenze zulassen. Bei mehr als 500 gilt Maskenpflicht.

 

Beispiel: Ein Stadion bietet 20.500 Plätze. 75 Prozent der über die 500 Personen hinausgehenden 20.000 Plätze = 15.000. Es dürfen 500 + 15.000 Gäste, also insgesamt 15.500 teilnehmen.

Gastronomie / Vereinsgaststätten

Es gelten 3G und weiterhin eine Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen. Bei geschlossenen Privatveranstaltungen (z.B. Familienfeiern) in gesonderten Räumen, zu denen andere Gäste keinen Zutritt haben, müssen die Gäste auch außerhalb ihrer festen Plätze keine Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.

 

Anlage:

·         E-Mail-Text als PDF-Datei

 

Wichtige Links:

 

Aktuelle Landesverordnung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220301_Corona-BekaempfungsVO.html

Aktuelle Pressemitteilung des Landes:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2022/Corona/220301_neueCoronaVO.html

FAQ-Seite Land:

FAQ-Seite der Landesregierung

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Niggemann       Diana Meyer

——————————————————

Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel

Tel. 0431 / 6486-0

E-Mail: corona@lsv-sh.de

Internet: www.lsv-sh.de