KSV Pinneberg: Corona Update – Neue Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 01.04. – 11.04.2021

——– Ursprüngliche Nachricht ——–
Von: KSV Pinneberg <ksv@ksv-pinneberg.de>
Datum: 30.03.21 22:18 (GMT+01:00)
An: Kreissportverband Pinneberg <ksv@ksv-pinneberg.de>
Betreff: KSV Pinneberg: Corona Update – Neue Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 01.04. – 11.04.2021
 

An alle Vereine, Fachverbände und Fachsparten des KSV Pinneberg

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die neue Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg ist am späten Abend des 30.03.2021 erschienen, weshalb der KSV Pinneberg erneut zum Thema Coronavirus mit einem „KSV Aktuell Corona Update“ informiert:
Neue Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg gültig vom 01.04. – 11.04.2021

 

 
Bitte beachten Sie die Informationen im beigefügten „KSV Aktuell Corona Update“. Dieses Dokument ist auch unter https://www.ksv-pinneberg.de/de/rundschreiben-ksv-aktuell abrufbar.
 
Achten Sie bitte laufend auf Neuerungen unter http://www.ksv-pinneberg.de und den Seiten von Land, Kreis und LSV!

 

Die immer noch anhaltende Pandemiesituation geht uns allen nun schon seit einem Jahr an die Substanz. Gerade deswegen wünschen wir allen Verantwortlichen sowie Sportlerinnen und Sportler unserer Vereine und Verbände ein bestmöglich entspanntes Osterfest und vor allem Gesundheit!

 

 
Sportliche Grüße,
das Team der KSV-Geschäftsstelle
 
Kreissportverband Pinneberg e.V.
Beselerstraße 3
25335 Elmshorn
Tel. 04121-90856-0
Fax 04121-90856-16
E-Mail: 
ksv@ksv-pinneberg.de
 
Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder:
Sönke Peter Hansen, Detlev Brüggemann, Holger Thiedemann, Olaf Seiler, Raimund Kasten, Uwe Altemeier, Stefan König
Geschäftsführer gem. § 30 BGB: Karsten Tiedemann
Eingetragen unter VR 516PI beim Vereinsregister Amtsgericht Pinneberg, Bahnhofstr. 17, 25421 Pinneberg
Url.:
www.ksv-pinneberg.de
 

 

 
 
 

Landesregierung beschließt Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Hallo zusammen, so langsam geht es wieder los, aber nur gaaaanz langsam. Leider sind wir noch nicht dran. Seht hierzu die eMail des Landessportverbandes. Liebe Grüße Wolfgang

—–Ursprüngliche Mitteilung—–
Von: Meyer, Diana <Diana.Meyer@lsv-sh.de>
An: Meyer, Diana <Diana.Meyer@lsv-sh.de>
Verschickt: So, 28. Feb. 2021 14:52
Betreff: Landesregierung beschließt Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung An die Mitglieder des Beirates im Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)sowie die im LSV organisierten Sportvereine     Sehr geehrte Damen und Herren,   die Landesregierung hat am 26. Februar 2021 wie angekündigt eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.   Sportanlagen (dazu gehören auch Fitness-Studios) können geöffnet werden, die Kontaktregelungen bleiben aber erhalten. Dies bedeutet: Jemand kann nun auch auf/in Sportanlagen alleine Sport treiben oder gemeinsam mit den Personen seines eigenen Haushaltes. Ebenso möglich ist es, dass zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam Sport treiben. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt.   Für die Umsetzung bedeutet es:   Sport kann innen und außen in den folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden: • Allein • zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes • oder zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Eine Erweiterung der genannten Konstellationen um Trainer:innen oder Übungsleitende ist nicht zulässig.   Wenn mehrere Personen außen getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, wenn eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht nicht aus.   Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gelten die oben geschilderten Konstellationen für jeden einzelnen Raum. Als separate Räume gelten dabei auch die Bereiche von Sporthallen, die durch fest installierte Trennvorhänge, die vom Boden bis zur Decke reichen, separiert werden können (sog. Zwei- oder Dreifeldhallen). Hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Räume sind grundsätzlich die der baurechtlichen Nutzungsgenehmigung zugrundeliegenden Pläne maßgebend. Nicht ausreichend sind hingegen bloße Stellwände, die einen Raum aufteilen. So bedeutet dies z.B. für eine Tennishalle mit mehreren Plätzen, dass nur ein Platz (wie oben beschrieben) bespielt werden darf.   Für die Ausübung von Sport gelten zudem die allgemeinen Regelungen der Verordnung, insbesondere sind die Anforderungen des § 3 zur Schließung von Gemeinschaftsräumen, Lüften, Desinfektion etc.  einzuhalten.   Veranstaltungen und Sitzungen bleiben auch für Sportvereine/Verbände weiterhin untersagt.   Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 7. März 2021.   Die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg regeln angesichts des dortigen Infektionsgeschehens per Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen.    Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse     Mit freundlichen Grüßen i.A. Thomas Niggemann —————————————————
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. Geschäftsführer Vereins-, Verbandsentwicklung/Breitensport.
Thomas Niggemann
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel

Tel.: 0431/64 86-167 (Büro)
Tel.: 0170/572 68 15 (mobil)
Fax: 0431/64 86-292
E-Mail: thomas.niggemann@lsv-sh.de
www.lsv-sh.de

Durchführung von Mitgliederversammlungen u.a. während der Corona Pandemie

Hallo liebe Mitglieder,

hiermit gebe ich euch eine Information des Landessportverbandes S-H zur Durchführung von Mitgliederversammlungen zur Kenntnis. Ob und wann wir von CHUNG MU in diesem Jahr eine MV durchführen hängt voll und ganz vom Verlauf der Pandemie ab. Wir bleiben dran, und ihr hoffentlich gesund.

Sportliche Grüße

Wolfgang Thormählen

1. Vors. CHUNG MU Elmshorn

—–Ursprüngliche Mitteilung—–
Von: Paschke, Melanie <Melanie.Paschke@lsv-sh.de>
An: Paschke, Melanie <Melanie.Paschke@lsv-sh.de>
Verschickt: Mo, 15. Mrz 2021 10:14
Betreff: Durchführung von Mitgliederversammlungen u.a. während der Corona Pandemie

An die

Mitglieder des Beirates im

Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. (LSV)

sowie die im LSV organisierten Sportvereine

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 20.01.2021 haben wir Ihnen mit o.g. Betreff angekündigt, dass wir Ihnen das ePaper „FAQ zum COVID-19-Gesetz in der Vereinsarbeit und Arbeitshilfe Umlaufverfahren“  kostenfrei zur Verfügung stellen wollten.

Wir haben nun eine Vereinbarung mit dem Verlag „Vereins & Vorstandspraxis“  getroffen und senden Ihnen beigefügt das ePaper als PDF-Datei mit Stand 11.03.2021 zu Ihrer Verwendung. Die PDF-Datei ist ohne Passwort zu öffnen.

Sobald Updates des ePapers  vorliegen, werden wir Ihnen diese ebenfalls auf diesem Wege übermitteln.

Wir hoffen, Ihnen hiermit weitere Hilfe für die Praxis bieten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Koch

Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

Maren Koch
Geschäftsführerin

Recht/Personal/Umwelt

Winterbeker Weg 49

24114 Kiel

Tel.: 0431-6486-101

Fax: 0431- 6486-291

Email: maren.koch@lsv-sh.de

www.lsv-sh.de