Mitglieder des Beirates im
Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)
sowie die im LSV organisierten Sportvereine
Sehr geehrte Damen und Herren,
die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 19. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 2. April 2022!
Sportausübung Innenraum/indoor
Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.
Hygienekonzept
Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:
– Sportausübung (indoor)
– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)
– Veranstaltungen
Registrierung mit Corona-Warn-App möglich
Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.
Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen
Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.
Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume
Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten.
Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume
Keine Einschränkungen
Gastronomie / Vereinsgaststätten
Die G-Regelungen als auch die Maskenpflicht entfallen.
Wichtige Links:
Aktuelle Landesverordnung:
Aktuelle Pressemitteilung des Landes:
FAQ-Seite Land:
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Niggemann Diana Meyer
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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Tel. 0431 / 6486-0
E-Mail: corona@lsv-sh.de
Internet: www.lsv-sh.de